Landesjugendhilfeausschuss für Wiedererhöhung der Jugendhilfe ab 2011


Der Sächsische Landesjugendhilfeausschuss hält eine Jugendpauschale von 14,30 Euro für erforderlich. Er spricht sich damit dafür aus, die durch die Staatsregierung vorgenommene Kürzung der Jugendförderung rückgängig zu machen. In einer Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2011/12 schreibt der Ausschuss: "Die unterjährige Kürzung der Jugendpauschale im Jahr 2010 hat die öffentlichen Träger der Jugendhilfe in der Umsetzung ihrer Aufgaben an ihre Grenzen gebracht. Insbesondere ist hier die Jugendhilfelandschaft der Leistungsbereiche §§ 11-14 SGB VIII, aber auch der Familienbildung und weiterer Bereiche der Beratungsarbeit für Eltern, Kinder und Jugendliche sowie die ambulanten Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe betroffen. Diese Kürzungen werden in 2011 drastische Auswirkungen haben. "